Positionspapier von Pro Asyl
Bundesregierung baut dem UN-Menschenrechtsrat ein Potemkinsches Dorf der Menschenrechte
PRO ASYL fordert realistische Darstellung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung in Deutschland. Menschenrechtsabkommen müssen vorbehaltlos und effektiv umgesetzt werden.
Am 2. Februar 2009 wird die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung im UN-Menschenrechtsrat auf den Prüfstand gestellt. Dabei wird die Umsetzung von Menschenrechtsabkommen in Deutschland mit der Realität verglichen. Dies findet statt im Rahmen des neuen Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review) vor dem UN-Menschenrechtsrat gemäß Resolution 5/1 des Menschenrechtsrates vom 18.06.2007.
Am 06. November 2008 hat die Bundesregierung den Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens vor dem UN-Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet. PRO ASYL kritisiert, dass die Regierung in diesem Bericht Situationen beschönigend darstellt. In Bezug auf die Umsetzung des Asylrechts erinnere ihre Darstellung an die „Potemkinschen Dörfer“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftführer von PRO ASYL.
Keinesfalls möchte PRO ASYL die Menschenrechtssituation in Ländern wie Irak, Afghanistan oder in afrikanischen Staaten wie Eritrea, Somalia, Kongo u.a., in denen Hunderttausende von Menschen auf der Flucht sind, mit der Situation in Deutschland und Europa gleichsetzen. Aber: Wenn die Bundesregierung glaubwürdig für die Achtung der Menschenrechte eintritt, muss sie im eigenen Haus beginnen. In ihrem Bericht formuliert die Bundesregierung: „Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehaltenen Rechte gelten in Deutschland für jedermann, und dies nicht nur auf dem Papier, sondern in der alltäglichen Rechtswirklichkeit.“
Im Folgenden stellt PRO ASYL einige zentralen Aussagen der Bundesregierung die Realität in Deutschland gegenüber:
Asyl und Flüchtlingsschutz
Bundesregierung: „Nicht nur vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist das uneingeschränkte Bekenntnis zum Schutz politisch Verfolgter ein besonderes Anliegen Deutschlands.“
„In Deutschland stellt das Asylrecht einen individuell einklagbaren Rechtsanspruch mit Verfassungsrang dar. Es geht als Individualrecht über das Asylrecht des Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hinaus, das kein subjektives Recht auf Asylgewährung enthält.“
Im ersten Halbjahr 2008 wurde in lediglich 1,2 Prozent der Asylentscheidungen eine Anerkennung nach Artikel 16a Grundgesetz ausgesprochen. Der Flüchtlingsschutz i.S.d. Genfer Flüchtlingskonvention wurde dagegen in 32,2 Prozent der Fälle erteilt – die meisten von ihnen verfolgte Iraker. Hier zeigt sich, dass durch die Grundgesetzänderung von 1993 das Asylgrundrecht seine praktische Wirksamkeit verloren hat. Das Asylrecht mit Verfassungsrang ist, bis auf wenige Ausnahmen, zu einer Hülle ohne Inhalt geworden.
Die Regierung verschweigt zudem, dass der angeblich individuell einklagbare Rechtsanspruch in der Praxis so ausgestaltet wurde, dass er oftmals praktisch nicht erreichbar ist.
Deutschland beteiligt sich im EU-Verbund und im Rahmen von FRONTEX an Missionen und Maßnahmen an den Außengrenzen, durch die Schutzsuchende gehindert werden sollen, EU-Territorium erreichen und einen Asylantrag stellen zu können. Potenzielle Asylsuchende werden dabei in Transit- oder Herkunftsstaaten „zurückgedrängt“, ohne dass eine Prüfung der Schutzbedürftigkeit stattfindet.
Beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen wird in der Regel keine Rücksicht auf den menschenrechtsverletzenden Charakter der Regierungen und Regimes genommen, mit denen solche Abkommen geschlossen werden. Beim Abschluss von Kooperationsabkommen wird von den Transit- und Erstaufnahmestaaten von Flüchtlingen die Bereitschaft eingefordert, an Flucht- und Migrationsverhinderung durch paramilitärische Grenzsicherung mitzuwirken.
Auch Flüchtlingen, denen es gelingt, Deutschland zu erreichen, die aber zuvor einen anderen EU-Staat betreten haben, steht kein individuell einklagbarer Rechtsanspruch zur Seite, ja nicht einmal effektiver Rechtsschutz gegen eine Abschiebung in den nach der Dublin II-Verordnung zuständigen Staat, selbst wenn sie schutzwürdige Bindungen in Deutschland haben.
Besonders dramatisch ist dies, wenn im anderen Staat kein adäquates Aufnahme- und Asylprüfungssystem zur Verfügung steht.
Betroffen von dieser Praxis sind etwa afghanische oder irakische Flüchtlinge, die über Griechenland nach Deutschland kommen. In diesen Fällen besteht kein effektiver Rechtsschutz, denn Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung. Eine Prüfung des Einzelfalls findet hier nicht mehr statt. Von einem subjektiven Recht auf Asyl kann dann aber nicht mehr die Rede sein, wenn ohne Prüfung der Fluchtgründe die Betroffenen systematisch in andere Staaten abgeschoben werden.
Bundesregierung: „Das Aufenthaltsgesetz enthält zudem Regelungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und stellt ausdrücklich klar, dass sich der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention auch auf Fälle nichtstaatlicher Verfolgung erstreckt. Insgesamt wurden in Deutschland seit 1953 fast 274.000 Menschen als Asylberechtigte anerkannt. Im Jahr 2007 wurden rd. 30.000 Asylanträge gestellt. Bei 7.197 Asylbewerbern (25 Prozent aller Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) wurden 2007 entweder Asylanerkennungen ausgesprochen oder Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt.“
Die Regierung verschweigt, dass in Deutschland so umfangreich wie in keinem anderen EU-Staat gegenüber ehemals anerkannten Flüchtlingen ein Widerruf ihres Status erfolgt ist. Seit 2004 hat Deutschland in knapp 50.000 Fällen den Flüchtlingsstatus entzogen.
Aufgrund einer Änderung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 wird innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anerkennung als Flüchtling eine Überprüfung vorgenommen, ob der Asylstatus zu widerrufen sei. Bis Ende Oktober 2008 wurden 30.915 Prüfverfahren durchgeführt.
Im Visier hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier ganz besonders Flüchtlinge aus der Türkei, unter ihnen die meisten Kurden. Überproportional oft wird behauptet, sie seien nicht mehr gefährdet. Während im Durchschnitt aller entschiedenen Verfahren beim Bundesamt nur in 19 Prozent der Fälle ein Widerruf erfolgt (bis Ende Oktober 2008) wurde bei türkischen Staatsangehörigen in 60 % der Asylstatus widerrufen. Die Zahlen aus den Vorjahren sind noch extremer (2007: 84 Prozent Widerrufe, 2006: 97 Prozent Widerrufe in Türkeifällen).
Aber auch die Zahl der Widerrufsverfahren, die seit 2004 gegenüber Flüchtlingen aus dem Irak durchgeführt worden sind, ist erschreckend hoch: Sie liegt bei über 20.000 (Widerrufe Iraker: 2008: 588 (Jan-Okt), 2007: 1.628, 2006: 4.268, 2005: 6.951, 2004: 6.892)
Integration von Menschen ohne gesicherten Aufenthalt
Bundesregierung: „Mit der 2007 erfolgten Änderung des Aufenthaltsgesetzes hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus die Perspektive eines dauerhaften Aufenthaltes und die Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Bis Juni 2008 haben rund 50.000 Personen aufgrund dieser Regelung einen Aufenthaltstitel erhalten.“
Ende September 2008 lebten rund 110.000 Geduldete, davon rund 66.000 seit mehr als sechs Jahren ohne gesicherten Aufenthalt in Deutschland. Die sogenannte Altfallregelung, die die Regierung darstellt, hat dazu geführt, dass rund 53.000 Geduldete bis Ende September ein Aufenthaltsrecht erhalten haben. Darunter rund 29.000 aufgrund der gesetzlichen Altfallregelung, die Restlichen aufgrund einer Regelung der Innenminister der Länder. Ende September hatten mehr als 24.300 Menschen ihr Aufenthaltsrecht nach der Bleiberechtsregelung lediglich auf Probe. Das entspricht 46 Prozent der insgesamt (nach beiden Bleiberechtsregelungen) erteilten Aufenthaltserlaubnisse. Über 80 % der Personen, die nach der gesetzlichen Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, haben diese nur auf Probe bekommen. Diese vorläufigen Aufenthaltsdokumente laufen Ende 2009 aus, es sei denn die Betroffenen können nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familien durch eigene Arbeit sichern. Angesichts der Wirtschaftskrise werden vor allem Migranten und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus als erstes ihren Arbeitsplatz verlieren.
Nachdem Vielen der Betroffenen der Arbeitsmarktzugang jahrelang versperrt war, fanden sie oft nur in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu Niedriglohnbedingungen Arbeit. Die sich verschärfende Rezession reduziert ihre Möglichkeit, schnell von Sozialleistungen unabhängig zu werden.
Auch die regional unterschiedliche Lage auf dem Arbeitsmarkt führt zu Ungerechtigkeiten. So haben in den südlichen Bundesländern mit geringerer Arbeitslosenquote etwa 30 Prozent der Bleibeberechtigten die Aufenthaltserlaubnis lediglich auf Probe erhalten. In Ländern mit hoher Arbeitslosigkeit sind es dagegen zum Teil über 70 Prozent. Wer sein Bleiberecht z.B. in Bayern erhielt, hat eine wesentlich größere Chance, dass daraus ein dauerhaft gesichertes Aufenthaltsrecht wird als ein Betroffener aus Sachsen-Anhalt – bei sonst gleichen Voraussetzungen und gleich langem Aufenthalt. Über das Schicksal ganzer Familien entscheidet also der Zufall des Wohnorts und der zuständigen Ausländerbehörde
Integrationspolitik
Bundesregierung: „Deutschland ist seit jeher ein Land gewesen, das Einwanderer angezogen hat. Die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben ist ohne erfolgreiche Integration nicht möglich.“
Das Ziel, die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen, steht im Widerspruch zur realen Politik der Bundesregierung.
Noch immer werden Asylsuchende, Geduldete und andere Migrantengruppen durch das Asylbewerberleistungsgesetz sozial ausgegrenzt. Sie erhalten um über 30 % reduzierte Sozialleistungen, müssen in Sammellagern und von Wertgutscheinen leben. Bei Menschen ohne Papiere hält die Bundesregierung an ihrer law and order- Einstellung fest: Schulen, Krankenhäuser und andere staatliche Stellen, sind verpflichtet, den illegalen Aufenthalt zu melden. Dies führt dazu, dass die Betroffenen das Recht auf Bildung, Krankenversorgung oder Gesundheit nicht wahrnehmen.
Dem Bekenntnis zur vollen Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben steht auch die immer restriktiver werdende Einbürgerungspolitik entgegeben. Die Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit waren im Vergleich mit anderen europäischen Ländern schon in der Vergangenheit sehr streng. In den Jahren 2007 und 2008 sind weitere Verschärfungen wie die Rücknahme der Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene, unverhältnismäßig hohe Anforderungen an Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie verpflichtende Einbürgerungstests hinzugekommen. Folgerichtig sank die Zahl der Einbürgerungen von 186.688 im Jahr 2000 auf nur noch 113.000 im Jahr 2007.
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus
Bundesregierung: „Deutschland versteht sich als ein weltoffenes und tolerantes Land in der Mitte Europas. Seine Geschichte und Rechtsordnung, aber gerade auch das Selbstverständnis einer modernen und international vernetzten Gesellschaft veranlassen Deutschland, der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und verwandten Formen der Intoleranz prioritäre Beachtung zu schenken.“
In ihren weiteren Ausführungen legt die Bundesregierung dar, wie sie den von der Weltrassismuskonferenz geforderten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus umsetzen will.
PRO ASYL ist in verschiedenen Bündnissen aktiv und kooperiert mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Interkulturellen Rat u.a. Diese Vertreter der Zivilgesellschaft haben zu dem Aktionsplan formuliert:
Der Nationale Aktionsplan enthalte keine Beschreibung bzw. Analyse der aktuellen Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Er liste stark deskriptiv solche Maßnahmen auf, die von der Bundesregierung bereits in der Vergangenheit auf den Weg gebracht worden seien.
Dem Anspruch, neue Vorschläge zu skizzieren oder weiterzuentwickeln, entspreche der Nationale Aktionsplan an keiner Stelle. Die wenigen Handlungsansätze blieben so allgemein und unverbindlich, dass sie weder umfänglich noch qualitativ ansatzweise den minimalen Anforderungen an ein Aktionsprogramm gerecht werden könnten. Die Organisationen stellen abschließend fest, dass eine Umsetzung wegen dieser Mängel nicht möglich sei und dass eine zeitnahe ein Prozedere zur Erarbeitung einer Fortschreibung und Weiterentwicklung des Dokuments entwickelt werden muss.
Folterverbot & Terrorismusbekämpfung
Bundesregierung: „Deutschland bekennt sich zum absoluten Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. … Das Folterverbot gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, ob die Tat im In- oder Ausland begangen wird.“
„Auch die Terrorismusbekämpfung ist an den Primat der Wahrung der Menschen- und Grundrechte gebunden. Dies gewährleistet in Deutschland nicht nur die regierungsinterne, die parlamentarische und die gerichtliche Kontrolle, sondern in ganz erheblichem Maße auch die intensive Diskussion des Themas in den Medien und in der Öffentlichkeit.“
Diese Darstellung zeugt angesichts der so genannten Rendition-Fälle, an denen auch deutsche und andere europäische Behörden beteiligt waren, von einer noch immer unzureichenden Bereitschaft, sich selbstkritisch mit diesen Vorfällen auseinanderzusetzen.
Festzustellen ist, dass die Bundesregierung Menschen, die im Rahmen des Anti-Terrorkampfes zu Folteropfern wurden, nicht die Unterstützung zukommen ließen, die notwendig gewesen wäre. Die Schutzpflicht aus Artikel 1 Abs.1 GG besteht nicht nur gegenüber Deutschen, sondern gegenüber allen, deren Schutz deutschen Behörden möglich ist.
Beispiele:
Der deutsche Staatsbürger Khaled El Masri wurde am 31. Dezember 2003 an der Grenze zwischen Serbien und Mazedonien von Mitarbeitern des US-amerikanischen Geheimdienstes Central Intelligence Agency (CIA) entführt. Diese verdächtigte ihn fälschlicherweise Mitglied der Al-Kaida bzw. Teil einer mutmaßlichen islamistischen Terror-Szene in Neu-Ulm zu sein. Herr El Masri verbrachte fast fünf Monate in einem geheimen Gefängnis der CIA in Afghanistan. Bei den Verhören wurde er regelmäßig körperlich Misshandelt und erniedrigt. Schließlich verbrachte ihn die CIA nach Albanien wo er auf freien Fuß gesetzt wurde und so am 29. Mai 2004 zurück nach Deutschland gelangte.
Gegen die CIA-Mitarbeiter wurden bereits am 31. Januar 2007 vom Amtsgericht München wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Körperverletzung und Freiheitsberaubung Haftbefehle erlassen. Am 22. September 2007 erklärte jedoch die Bundesministerin der Justiz, dass sie davon absehe ein Auslieferungsersuchen an die Vereinigten Staaten zu stellen.
Damit verwehrte die Bundesregierung einem Folteropfer effektiven Rechtsschutz nach Artikel 2 Absatz I, Artikel 19 Absatz IV sowie Artikel 20 Absatz III Grundgesetz.
Der in Bremen ansässige Murat Kurnaz wurde auf einer Reise in Pakistan als “feindlicher Kämpfer” festgenommen und dem US-Militär übergeben, das ihn auf den Militärflugplatz in Kandahar verschleppt und dort interniert hat. Die Nachricht von der Internierung erreichte das AA und das Kanzleramt am 4. Januar 2002. In Deutschland war bekannt, dass die Gefangenen misshandelt werden. Erst nach vielerlei Ausflüchten und unrichtigen Behauptungen wurde zugegeben, dass deutsche Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) im Foltergefängnis Wachdienst leisteten. Ob sie sich an der Misshandlung von Kurnaz, wie er behauptet, beteiligt haben, ist ungeklärt. Am 9. Januar 2002 meldete der BND an das Kanzleramt, der angebliche Deutsche sei Kurnaz, in Deutschland geboren mit türkischem Pass und werde nach Guantánamo überstellt.
Als Bilder aus Guantánamo veröffentlicht wurden, die die menschenunwürdige Behandlung der Gefangenen dokumentierten, verurteilte Außenminister Fischer die Behandlung der Gefangenen in Guantánamo als menschenrechtswidrig. Zeitgleich tauschten deutsche und amerikanische Dienststellen Informationen über Kurnaz aus, ohne dass in Deutschland staatliche Stellen etwas gegen die „Verbringung“ von Kurnaz nach Guantánamo unternahmen. Vielmehr wurde in der Präsidentenrunde des Kanzleramtes am 29. Januar 2002 ein Angebot der Amerikaner diskutiert, Kurnaz in Guantánamo zu vernehmen. Die Präsidentenrunde entschied, dass kein Konsularbeamter des AA fahren dürfe, da der die Rechte des Kurnaz einfordern müsse. Auch kein Mitarbeiter des BKA dürfe fahren, weil auch das BKA verfassungsrechtlich gebunden sei. Es wurden aber zwei Vertreter des BND und ein Vertreter des BfV beauftragt, Kurnaz in Guantánamo gemeinsam mit den Amerikanern zu vernehmen.
Bis heute weisen die Verantwortlichen verfassungsrechtliche Bedenken von sich. Trotz des Wissens um vorangegangene Folter und die durchgreifende menschenunwürdige Behandlung in Guantánamo, soll die geheimdienstliche Kooperation beim Verhör gerechtfertigt gewesen sein.
Polizei
Bundesregierung: „Die föderale Verfassungsordnung Deutschlands weist den 16 Bundesländern in ihren Territorien grundsätzlich die Polizeihoheit zu. Der dezentrale, den Föderalismus widerspiegelnde Aufbau der Polizei sichert eine enge fachliche, personelle und rechtliche Aufsicht durch vorgesetzte Stellen. So unterliegen polizeiliche Maßnahmen der unmittelbaren Kontrolle durch Dienstvorgesetzte und schließlich auch durch die jeweiligen Parlamente. Polizeiliches Handeln kann außerdem jederzeit durch die Gerichte überprüft werden.“
Eine engmaschige und wirkungsvolle Kontrolle polizeilichen Handelns findet in der Praxis nur unzureichend statt. Wo immer exzessive Gewaltanwendung von staatlicher Seite in Rede steht, erfolgen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen schleppend. Oftmals kritisiert worden ist hier der polizeiliche Korpsgeist, die unzureichende Aussagebereitschaft polizeilicher Zeugen und die Unkultur der Gegenanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte oder ähnlicher Delikte. Wie wenig polizeiliches Handeln tatsächlich durch Gerichte überprüft wird bzw. nach vorangegangenen schlampigen Ermittlungen überprüft werden kann, hat der Prozess um den Tod des afrikanischen Asylsuchenden Oury Jalloh gezeigt, der im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannte. Der Strafprozess hat weder eine Aufklärung des Geschehens geleistet, noch polizeiliches Fehlhandeln, das ist diesem Fall evident ist, geahndet. Gescheitert ist das Gericht bei dem Versuch der Aufklärung nicht zuletzt an einer Mauer des Schweigens von Seiten der Polizeizeugen und einer Fülle von Ermittlungspannen, die in ihrer Vielzahl schwerlich mit reinen Pannen erklärbar sind. Der Vorsitzende Richter hat in der mündlichen Urteilsbegründung rundheraus erklärt, vor diesem Hintergrund sei ein rechtsstaatliches Verfahren nicht möglich gewesen.
Auch das Gericht hat sich allerdings in diesem Fall frühzeitig auf die These der Staatsanwaltschaft festgelegt, Oury Jalloh habe die feuerfeste Matratze im Gewahrsam, obwohl an Händen und Füssen gefesselt, selbst entzündet. Alternative Szenarien – inklusive Fremdeinwirkungen – sind nicht ausreichend aufgeklärt worden. Das Gericht konzentrierte sich frühzeitig auf die Situation nach dem Ausbruch des Feuers und reduzierte sein Erkenntnisinteresse auf die Frage, ob der Hauptangeklagte bei rechtzeitigem Handeln das Opfer noch hätte retten können. Das Urteil wird auch der Tatsache nicht gerecht, dass die beteiligten Polizeibeamten den alkoholisierten Jalloh durch die Ingewahrsamnahme und die unverantwortliche Fixierung an Händen und Füßen in eine ausweglose Gefahrenlage gebracht hatten. Sachverständige haben dieses Vorgehen auch im Verfahren als gefährlich und verantwortungslos bezeichnet, da weder eine medizinische Betreuung gewährleistet war, noch eine lückenlose Kontrolle stattfand. Die unzureichende justizielle Aufbereitung des Geschehens im Dessauer Polizeigewahrsam war geprägt von Ungereimtheiten und Schlampereien, unhaltbaren Hypothesen, Gedächtnislücken und massiven Lügen, Widersprüchen und Vertuschungen von verschwundenen Beweisstücken und unterlassenen Ermittlungen. Deshalb unterstützt PRO ASYL die Forderung nach einer internationalen Untersuchungskommission, denn es gibt eine organisatorische Gesamtverantwortung für polizeiliches Handeln. Denn offenbar sind deutsche Gerichte eben nicht in der Lage, polizeiliches Handeln „jederzeit“ zu überprüfen. Unter den Opfern exzessiver Polizeigewalt sind in den vergangenen Jahren in Deutschland wie in anderen EU-Ländern viele Schwarze gewesen. Die justizielle Aufarbeitung ihres Schicksals war in vielen Fällen ähnlich defizitär wie im Fall Jalloh. Die meisten Verantwortlichen sind noch heute im Polizeidienst. Effiziente Maßnahmen gegen das strukturelle Organisationsversagen bei der Polizei sind weitgehend ausgeblieben.
Entwicklungspolitik
Bundesregierung: „Auch in der Entwicklungspolitik setzt Deutschland den Menschenrechtsansatz um und beruft sich bei der Zusammenarbeit mit den Partnerländern auf die Bindungswirkung der Menschenrechtsverträge.“
Im sogenannten Europäischen Pakt zu Migration und Flucht leitet sie eine neue zentrale Weichenstellung ein. Beim EU-Afrika-Gipfel wurden die Schwerpunkte mit afrikanischen Staaten besprochen. Einigen wenigen soll die Einreise auf legalem Wege nach Europa ermöglicht werden – allerdings nur befristet und auf Zeit. Zirkuläre Migration heißt das Stichwort, unter dem eine Neuauflage der früheren Gastarbeiterpolitik in verschiedenen europäischen Staaten vorbereitet wird. Eine Erhöhung der Entwicklungshilfe, mehr Geld und die Zusage der Staaten, die teilnehmen wollen, angeblich illegale Einwanderer zurückzunehmen – das ist der Kern des politischen Vorhabens.
Nicht nur PRO ASYL, auch das Forum Menschenrechte, der Zusammenschluss der deutschen Menschenrechtsorganisationen, kritisiert dieses Konzept der zirkulären Migration. Der Deutsche Gewerkschaftsbund analysiert in seiner Stellungnahme vom September zutreffend: Der Schwerpunkt des Konzeptes ist die zusätzliche Grenzsicherung und die Erhöhung der Mittel für die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX. „Entwicklungspolitische und menschenrechtliche Aspekte stehen dahinter klar zurück.“ Der DGB kritisiert, dass der Schwerpunkt des Konzeptes die zusätzliche Grenzsicherung und die Erhöhung der Mittel für die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX ist. „Entwicklungspolitische und menschenrechtliche Aspekte stehen dahinter klar zurück.“ Rückübernahmeverpflichtungen würden auch mit Drittstaaten wie z.B. mit Libyen abgeschlossen, die „offensichtlich rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Anforderungen nicht genügen.“ „Die globalen Migrationsströme sind gemischt, d.h. unter Arbeitsmigranten befinden sich immer auch Flüchtlinge. In dem Konzept der zirkulären Migration fehlt jedoch die Berücksichtigung von Menschen, die als Arbeitsmigranten im Rahmen von Mobilitätspartnerschaften nach Europa gelangen, in Wirklichkeit jedoch Flüchtlinge sind“ – so der DGB.
